RUF - Sommer 2023
R . U . F-Touristik • info@ruf-touristik.de • www.ruf-touristik.de Reisebedingungen 98 REISEBEDINGUNGEN DER R.U.F TOURISTIK GMBH FÜR PAUSCHALREISEN Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen - nachstehend kurz Kunde genannt - und der R.U.F Touristik GmbH Dortmund - nach- stehend kurz Reiseveranstalter genannt - zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie sind gültig für alle Buchungen ab dem 01.07.2018 und ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveran- stalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie die Reisebedingungen vor ei- ner verbindlichen Buchung sorgfältig durch. 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende 1.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt: a) Grundlage dieses Angebots sind die Rei- seausschreibung und die ergänzenden Infor- mationen des Reiseveranstalters für die jewei- lige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflich- tungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrück- liche und gesonderte Erklärung übernommen hat. c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveran- stalters vor, an das er für die Dauer von acht Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustan- de, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewie- sen und seine vorvertraglichen Informations- pflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. d) Die vomVeranstalter gegebenen vorvertrag- lichen Informationen über wesentliche Eigen- schaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmo- dalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Num- mer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax er- folgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Ab- schluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Ver- tragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben ent- sprechende Reisebestätigung auf einem dau- erhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unver- ändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, (z.B. auf Papier oder per Email), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertrags- schluss in gleichzeitiger körperlicher Anwe- senheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Ge- schäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektro- nischen Buchung in der entsprechenden An- wendung erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Ein- gaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine ent- sprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfü- gung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstal- ter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleich- barer Formulierung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschal- reisevertrages verbindlich an. An dieses Ver- tragsangebot ist der Kunde 8 Tage gebunden. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reise- anmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet kei- nen Anspruch des Kunden auf das Zustande- kommen eines Vertrages. h)DerVertragkommterstdurchdenZugangder Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestäti- gung sofort nach Betätigung des Buttons „zah- lungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisever- trag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Bu- chung gemäß Buchstabe f) oben, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Aus- druck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kun- de diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Te- lekopien, E-Mails, über Mobilfunk versende- te Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Wi- derrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungs- rechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff.5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorherge- hende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht. 2. Bezahlung 2.1. Der Reiseveranstalter darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschal- reise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kunden- geldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändi- gung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Rei- sebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht des Rei- severanstalters aus dem in Ziffer 8 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den ver- einbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Er- bringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informa- tionspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Reiseveranstalter be- rechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.3 zu belasten. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis be- treffen 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten In- halt des Pauschalreisevertrages, die nach Ver- tragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveran- stalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Ge- samtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüg- lich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung ei- ner wesentlichen Eigenschaft einer Reise- leistung oder der Abweichung von beson- deren Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zu- rückzutreten. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagie- ren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktre- ten. Wenn der Kunde gegenüber dem Reise- veranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leis- tungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der ge- änderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwer- tiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 4. Preisänderung nach Vertragsschluss 4.1. Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Er- höhung der Beförderungskosten, Mehrwertsteu- ererhöhung oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Rei- se geltenden Wechselkurse zu ändern. 4.2. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhö- hungen sind nur bis 20 Tage vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Eine Erhö- hung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem verein- barten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für R.U.F Touristik nicht vorhersehbar waren. 4.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reise- vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßga- be der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Er- höhung kann R.U.F Touristik vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) Anderenfalls werden die vom Beförderungs- unternehmen pro Beförderungsmittel gefor- derten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beför- derungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann R.U.F Touristik vom Kunden verlangen. 4.4. Werden die bei Abschluss des Reisever- trages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber R.U.F Touristik erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre- chenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 4.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reise- preis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für R.U.F Touristik ver- teuert hat. 4.6. Der Kunde ist im Fall einer Preiserhöhung von mehr als 8%, einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reise- leistung oder einer Abweichung von beson- deren Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, nach seiner Wahl berechtigt, innerhalb einer von R.U.F Touristik gleichzeitig mit der Änderung gesetzten ange- messenen Frist entweder die Änderung anzu- nehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Wenn der Kunde gegenüber R.U.F Touristik nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Preiserhöhung oder Änderung als angenommen. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziffer 4.1 genann- ten Preise, Steuern, Abgaben oder Wechsel- kurse nach Vertragsschluss und vor Reisebe- ginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für R.U.F Touristik führt. Ziffer 4.3. a bis b gelten für die Senkung des Reisepreises ent- sprechend. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebe- ginn / Rücktrittskosten 5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisever- mittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kun- den wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. 5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reise- veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine an- gemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittel- barer Nähe außergewöhnliche Umstände auf- treten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außerge- wöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Rei- severanstalters unterliegen, und sich ihre Fol- gen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 5.3. Der Reiseveranstalter hat die nachfol- genden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwar- teten Erwerbs durch anderweitige Verwen- dungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung prozentual vom Reisepreis wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: a) Buspauschalreisen Bis 45. Tag vor Reiseantritt 20% ab 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 35% ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 55% ab 14. bis 5. Tag vor Reiseantritt 80% bei späterem Rücktritt oder Nichtanreise 90% b) Flugpauschalreisen Bis 45. Tag vor Reiseantritt 25% ab 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40% ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 55% ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 75% ab 7. bis 4. Tag 80% bei späterem Rücktritt oder Nichtanreise 90%
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