RUF Touristik 23/24

R . U . F-Touristik • info@ruf-touristik.de • www.ruf-touristik.de AGB 50 Sehr geehrter Kunde, dienachfolgendenBestimmungenwerden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwi- schen Ihnen - nachstehend kurz Kunde ge- nannt - und der R.U.FTouristik GmbHDort- mund -nachstehendkurzReiseveranstalter genannt -zuStandekommendenReisever- trages. Sie sind gültig für alle Buchungen ab dem 01.07.2023 und ergänzen die ge- setzlichenVorschriftender§§651a -yBGB (BürgerlichesGesetzbuch)unddie Informa- tionsvorschriften für Reiseveranstalter ge- mäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- undNachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesenSiedieReisebedingungenvorei- nerverbindlichenBuchungsorgfältigdurch. 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende 1.1. Für alle Buchungswege (z.B. imReise- büro, direkt beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt: a) Grundlage dieses Angebots sind die Rei- seausschreibung und die ergänzenden In- formationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflich- tungen von Reisenden, für die er die Bu- chung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklä- rung übernommen hat. c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Bu- chung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von acht Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Rei- severanstalter bezüglich des neuen Ange- bots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflich- ten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. d) Die vom Veranstalter gegebenen vor- vertraglichen Informationen über wesent- liche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kos- ten, die Zahlungsmodalitäten, dieMindest- teilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Be- standteil des Pauschalreisevertrages, so- fern dies zwischen den Parteien ausdrück- lich vereinbart ist. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefo- nisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: a)MitderBuchung(Reiseanmeldung)bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Ab- schluss des Pauschalreisevertrages ver- bindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reisever- anstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschlusswird der Reiseveran- stalter demKunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechendeReisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger über- mitteln (welcher es dem Kunden ermög- licht, die Erklärung unverändert so aufzu- bewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einemangemessenen Zeitraumzugäng- lich ist, (z.B. auf Papier oder per Email), so- fern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körper- licher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Ge- schäftsverkehr (z.B. Internet, App, Teleme- dien) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der elekt- ronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zumZurück- setzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zurVerfügung,derenNutzungerläutertwird. c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. d)SoweitderVertragstextvomReiseveran- staltergespeichertwird,wirdderKundeda- rüber und über die Möglichkeit zum späte- ren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e)MitBetätigungdesButtons(derSchaltflä- che) „zahlungspflichtigbuchen“odermitver- gleichbarer Formulierung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 8 Tage gebunden. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elek- tronischem Weg bestätigt (Eingangsbe- stätigung). g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zu- standekommen eines Vertrages. h) Der Vertrag kommt erst durch den Zu- gang der Reisebestätigung des Reisever- anstalters beimKunden zu Stande, die auf einemdauerhaften Datenträger erfolgt. Er- folgt die Reisebestätigung sofort nach Be- tätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittel- bare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreise- vertrag mit Darstellung dieser Reisebestä- tigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß Buchstabe f) oben, soweit dem Kunden die Möglich- keitzurSpeicherungaufeinemdauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reise- bestätigung angeboten wird. Die Verbind- lichkeit des Pauschalreisevertrages ist je- dochnichtdavonabhängig,dassderKunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. DerReiseveranstalterweistdaraufhin,dass nachdengesetzlichenVorschriften(§§312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlos- sen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonan- rufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), keinWiderrufsrecht besteht, sondern ledig- lich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündi- gungsrechte, insbesondere das Rücktritts- rechtgemäß§651hBGB(siehehierzuauch Ziff.5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wennderVertragüberReiseleistungennach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräu- men geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vor- hergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall be- steht kein Widerrufsrecht. 2. Bezahlung 2.1. Der Reiseveranstalter darf Zahlun- gen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder anneh- men, wenn ein wirksamer Kundengeldab- sicherungsvertrag besteht und dem Kun- den der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgeho- bener Weise übergeben wurde. Nach Ver- tragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zah- lung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Siche- rungsschein übergeben ist und das Rück- trittsrecht des Reiseveranstalters aus dem inZiffer8genanntenGrundnichtmehraus- geübt werden kann. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/ oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, ob- wohlderReiseveranstalterzurordnungsge- mäßen Erbringung der vertraglichen Leis- tungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragli- ches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Reiseveranstalter be- rechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten ge- mäß Ziffer 5.3 zu belasten. 3.ÄnderungenvonVertragsinhaltenvorRei- sebeginn,dienichtdenReisepreisbetreffen 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigen- schaften von Reiseleistungen von demver- einbarten InhaltdesPauschalreisevertrages, dienachVertragsabschlussnotwendigwer- den und vomReiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebe- ginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblichsindunddenGesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Än- derungsgrund auf einem dauerhaften Da- tenträger(z.B.auchdurchE-Mail,SMSoder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung ei- ner wesentlichen Eigenschaft einer Reise- leistung oder der Abweichung von beson- deren Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom ReiseveranstaltergleichzeitigmitMitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisever- tragzurückzutreten.DerKundehatdieWahl, aufdieMitteilungdesReiseveranstalterszu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde ge- genüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsände- rungzustimmen,dieTeilnahmeaneinerEr- satzreise verlangen, sofern ihmeine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde ge- genüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt diemitgeteilte Änderung als angenom- men. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprü- che bleiben unberührt, soweit die geän- derten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffen- heit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetragentsprechend§651mAbs. 2 BGB zu erstatten. 4. Preisänderung nach Vertragsschluss 4.1. Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskos- ten, Mehrwertsteuererhöhung oder der Ab- gaben für bestimmte Leistungen wie Ha- fen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise gel- tenden Wechselkurse zu ändern. 4.2. ImFalleeinernachträglichenÄnderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter denKundenunverzüglichnachKenntnisvon demÄnderungsgrundzu informieren.Preis- erhöhungen sind nur bis 20Tage vor Reise- beginn eingehend beim Kunden zulässig. 4.3.ErhöhensichdiebeiAbschlussdesRei- severtragesbestehendenBeförderungskos- ten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nachMaßgabe der nachfolgenden Berech- nung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Er- höhung kann R.U.F Touristik vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) Anderenfalls werden die vom Beförde- rungsunternehmenproBeförderungsmittel geforderten,zusätzlichenBeförderungskos- ten durch die Zahl der Sitzplätze des ver- einbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann R.U.F Touristik vom Kunden verlangen. 4.4. Werden die bei Abschluss des Reise- vertrages bestehenden Abgaben wie Ha- fen- oder Flughafengebühren gegenüber R.U.F Touristik erhöht, so kann der Reise- preis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 4.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann derReisepreis indemUmfangeerhöhtwer- den, indemsichdieReisedadurchfürR.U.F Touristik verteuert hat. 4.6. Der Kunde ist im Fall einer Preiserhö- hungvonmehrals8%,einererheblichenÄn- derungeinerwesentlichenEigenschafteiner Reiseleistung oder einer Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die In- haltdesReisevertragsgewordensind,nach seiner Wahl berechtigt, innerhalb einer von R.U.F Touristik gleichzeitig mit der Ände- runggesetztenangemessenenFristentwe- der die Änderung anzunehmen oder unent- geltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Wenn der Kunde gegenüber R.U.F Touris- tik nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Preiserhö- hungoderÄnderungalsangenommen.Der KundekanneineSenkungdesReisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Zif- fer4.1genanntenPreise,Steuern,Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für R.U.F Tou- ristik führt. Ziffer 4.3. a bis b gelten für die Senkung des Reisepreises entsprechend. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reise- beginn / Rücktrittskosten 5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebe- ginn vom Pauschalreisevertrag zurücktre- ten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Rei- severanstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesemgegenüber erklärt werden. DemKundenwird empfoh- len,denRücktrittaufeinemdauerhaftenDa- tenträger zu erklären. 5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zu- rück oder tritt er die Reise nicht an, so ver- liert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Ent- schädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Be- stimmungsortoder indessenunmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftre- ten,diedieDurchführungderPauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsorterheblichbeeinträchtigen; Umständesindunvermeidbarundaußerge- wöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstaltersunterliegen,undsich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrun- gen getroffen worden wären. 5.3. Der Reiseveranstalter hat die nachfol- genden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebe- ginn sowie unter Berücksichtigung der er- wartetenErsparnisvonAufwendungenund deserwartetenErwerbsdurchanderweitige Verwendungen der Reiseleistungen fest- gelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklä- rung prozentual vom Reisepreis wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: a) Buspauschalreisen Bis 45. Tag vor Reiseantritt 20% ab 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 35% ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 55% ab 14. bis 5. Tag vor Reiseantritt 80% bei späterem Rücktritt oder Nichtanreise 90% b) Flugpauschalreisen Bis 45. Tag vor Reiseantritt 25% ab 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40% ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 55% ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 75% ab 7. bis 4. Tag 80% bei späterem Rücktritt oder Nichtanreise 90% c) Schiffsreisen Bis 45. Tag vor Reiseantritt 30% ab 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50% ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 70% ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 80% bei späterem Rücktritt oder Nichtanreise 90% REISEBEDINGUNGEN DER R.U.F TOURISTIK GMBH FÜR PAUSCHALREISEN

RkJQdWJsaXNoZXIy MTk3MzMy